Unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Wir freuen uns, dass wir Sie ab 18.05.20 nach den Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus wieder in unseren Ferienwohnungen begrüßen dürfen.

Nach der am 16.05.2020 verkündeten Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein haben wir allerdings ein paar Auflagen zu befolgen. Diese Verordnung gilt zunächst bis 07.06.2020

 

Was Sie vor Buchung / Anreise wissen müssen:

• Eine Ferienwohnung darf nur vermietet werden an

• Personen aus max. 2 Haushalten  oder

• Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte (Wortlaut aus der Landesverordnung)

• Bei Anreise haben Sie schriftlich zu versichern, dass sie selbst

• keine Covid19-typischen Symptome aufweisen wie Atemwegsbeschwerden, leichten Husten, Fieber u.ä.

• keinen direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV 2 infizierten Person (positiv getestet) hatten

• dass Sie im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung während ihres Aufenthalts umgehend die Rückreise nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts (Nordfriesland) an ihren Erstwohnsitz antreten und Kosten und Organisation hierfür selbst übernehmen.

• Weiterhin müssen die Heimatadressen aller Personen sowie eine Telefonnummer angegeben werden, unter der Sie während Ihres Aufenthalts bei uns erreichbar sind. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten 6 Wochen aufzubewahren. Wir garantieren Ihnen die Einhaltung der Datenschutzverordnung.

• Das Spielangebot im Innenbereich (Billard, Tischtennis, Tischkicker) kann nur von Mietern einer Wohnung gleichzeitig benutzt werden. Eine erwachsene Begleitperson ist notwendig.

• Der Spielplatz im Außenbereich kann unter Einhaltung der Abstandsregelungen mit erwachsener Begleitperson genutzt werden. Der Abstand von 1,5m zu Personen, die nicht in der gleichen Ferienwohnung untergebracht sind, ist einzuhalten.

 

Unser Hygienekonzept senden wir Ihnen gern per Mail zu.

 

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